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Alles zu Haustürgeschäften!!!
10.08.2024 17:25

Laut einer Studie des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­bands (vzbv) lehnen 98 Prozent der Deut­schen Haus­tür­geschäfte ab. Verbrau­cher halten Haus­tür­geschäfte haupt­säch­lich deshalb für unge­eignet, weil man sich durch die Situa­tion (Über­rum­pelung?) unter Druck gesetzt fühlt, weil dieser Vertriebsweg als unse­riös empfunden wird und in der Situa­tion meist eine Preis­ver­gleichs­mög­lich­keit fehlt. Zwischen­zeit­lich waren daher Vertriebs­methoden für Handy- und Fest­netz­anschlüsse an der Haustür stark zurück­gegangen.

Nun nimmt aber der Glas­faser­ausbau in vielen Regionen Fahrt auf. Und damit sich der Ausbau über­haupt lohnt, ist in vielen Ausbau­berei­chen eine Vorver­mark­tungs­quote von beispiels­weise 30 oder 40 Prozent der Haus­halte erfor­der­lich. Gleich­zeitig reagieren viele Bürger nicht auf Post­wurf­sen­dungen und entsorgen diese unge­lesen als "Werbung" im Altpa­pier. Darum nimmt der Vertrieb von Fest­netz-Inter­net­anschlüssen an der Haustür inzwi­schen wieder zu.

Viele Bürger fragen sich aller­dings, wie sie die Serio­sität des Vertre­ters richtig einschätzen, ob sie sich das gefallen lassen müssen, wie sie in der Situa­tion am besten reagieren - und wie sie einen mögli­cher­weise aufgrund einer Über­rum­pelungs-Situa­tion irrtüm­lich abge­schlos­senen Vertrag schnellst­mög­lich wieder loswerden.

Es kann inzwi­schen also wieder vermehrt vorkommen, dass Vertriebs­mit­arbeiter für Glas­faser-, Kabel- oder VDSL-Verträge stra­ßenzug- oder wohn­vier­tel­weise Leute in ihren Wohnungen aufsu­chen. Geschichten von aufge­schwatzten Verträgen gibt es immer wieder: Mancher Vertreter bewegt Bürger zum Abschluss eines Vertrags für einen High­speed-Inter­net­zugang, obwohl im Haus­halt gar kein Computer vorhanden oder noch gar kein konkreter Glas­faser-Ausbau geplant ist.

Wenn der Vertreter an der Haustür steht, fühlt sich der Aufge­suchte oft unter Druck gesetzt. Manch ein Außen­dienst­mit­arbeiter argu­men­tiert auch geschickt mit attrak­tiven Rabatten und Vergüns­tigungen. Manchmal heiß es, das Angebot würde "nur jetzt" gelten, man müsse sich "schnell entscheiden", um nicht später mehr zu bezahlen. Als beson­ders dreist empfinden es Bürger, wenn der Vertreter einen Fuß in die Tür setzt oder sogar behauptet, er müsse zur "Wartung" in die Wohnung und sich dort die "Anschluss­dose anschauen".

Oft werden - insbe­son­dere bei der Glas­faser-Vermark­tung - im Gespräch auch die Produkte der Konkur­renz explizit schlecht gemacht und dabei beispiels­weise auf die "starke Über­las­tung im TV-Kabel in den Abend­stunden" verwiesen. Eine "gescheite Perfor­mance" gäbe es zukünftig nur mit dem "neuen" Anschluss. Dabei ist es auch schon vorge­kommen, dass dann VDSL-Anschlüsse als "Glas­faser" ange­priesen werden, wobei hier die Glas­faser nur bis zum Schalt­ver­teiler liegt und es danach über die alten Kupfer­kabel mit redu­zierter Geschwin­dig­keit in die Häuser geht. Und immer wieder hört man auch Berichte, dass insbe­son­dere Senioren als "Opfer" derar­tiger Über­rum­pelungs­tak­tiken auser­koren werden.

In der Praxis besteht jedoch kein Grund zur Eile. Bei den Haus­tür­geschäften werden in der Regel keine außer­gewöhn­lich güns­tigen oder ander­weitig attrak­tiven Produkte ange­boten - alle Offerten lassen sich in der Regel auch regulär online oder im örtli­chen Shop des Anbie­ters bestellen. Die Gefahr, ein Schnäpp­chen zu verpassen, ist somit gering.

Von einem Vertrags­abschluss zwischen Tür und Angel ist daher gene­rell abzu­raten, unab­hängig davon, ob das Verkaufs­gespräch inner­halb der Räum­lich­keiten des Bürgers oder in der Fußgän­ger­zone statt­findet.

Man kann sich an der Haustür natür­lich immer Infor­mati­ons­mate­rial aushän­digen lassen und den Anbieter anschlie­ßend über einen anderen Weg kontak­tieren. Eine Unter­schrift sollte man an der Haustür aber lieber nicht leisten, weder mit Kugel­schreiber auf Papier noch mit dem Finger oder Stift auf einem Tablet, auch wenn der Vertreter behauptet, das Angebot wäre "unver­bind­lich". Bei jegli­cher Art von Verträgen lohnt sich immer ein ausgie­biger Blick ins Klein­gedruckte.

Die vermehrte Vermark­tung von Breit­band-Anschlüssen an der Haustür machen sich natür­lich auch Betrüger und Krimi­nelle zu Nutze, die sich dann Zugang zur Wohnung verschaffen wollen, um dort Bargeld, Schmuck oder andere Wert­sachen zu rauben. Vertrau­ens­wür­dige Vertreter müssen ihre Serio­sität also nach­weisen können.

Die Telekom arbeitet beispiels­weise seit 2003 mit der "Ranger Marke­ting und Vertriebs GmbH" zusammen. Hierbei handelt es sich um eine der größten Vertriebs­orga­nisa­tionen für Tele­kom­muni­kati­ons­pro­dukte in Deutsch­land. Auf einer spezi­ellen Infor­mati­ons­seite beschei­nigt die Telekom, dass die Ranger vor Ort unter­wegs seien und Fest­netz- und Mobil­funk-Produkte sowie Bera­tungen anbieten würden. Sogar Produkte von Ener­gie­unter­nehmen würden ange­boten.

Von der Telekom auto­risierte Vertriebs­mit­arbeiter sind demnach stets daran zu erkennen: Sie tragen spezi­elle Dienst­klei­dung und sie haben immer einen Dienst­aus­weis mit Vor- und Nach­namen und Vertriebs­mit­arbeiter-Nummer oder dem Namen des Unter­neh­mens (externe Firma) dabei. Außerdem haben Sie ein Auto­risie­rungs­schreiben der Deut­schen Telekom. Als Quali­täts- und Verhal­tens­stan­dards sind fest­gelegt: Die Achtung der Privat­sphäre (also kein Geschäft um jeden Preis), auf Wunsch wird ein begon­nenes Verkaufs­gespräch beendet und Fragen werden wahr­heits­gemäß sowie voll­ständig beant­wortet.

Erste Vertreter haben inzwi­schen auch Ausweise mit QR-Code, der für eine Prüfung gescannt werden kann. Weigert sich ein Mitar­beiter, den Code scannen zu lassen oder sich per Telefon veri­fizieren zu lassen oder hat er gar keinen Ausweis, handelt es sich mit Sicher­heit um keinen Vertreter im Auftrag der Telekom (an die Dienst­klei­dung kommt mögli­cher­weise auch ein Betrüger). Und dann sollte man ihn auch schleu­nigst des Hauses/Grund­stücks verweisen oder ggf. die Polizei rufen. Über die übli­chen Kontakt­wege können Verbrau­cher bei der Telekom auch beauf­tragen, dass sie in Zukunft keine Direkt­ver­mark­tungs­ange­bote mehr erhalten.

Das Proze­dere zur Veri­fika­tion von Vertre­tern regio­naler Glas­faser-Unter­nehmen sollte direkt bei diesen abge­fragt werden.

Das Bürger­liche Gesetz­buch spricht in § 312b von "außer­halb von Geschäfts­räumen geschlos­senen Verträgen". Außer­halb von Geschäfts­räumen geschlos­sene Verträge sind beispiels­weise Verträge, die bei gleich­zei­tiger körper­licher Anwe­sen­heit des Verbrau­chers und des Unter­neh­mers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäfts­raum des Unter­neh­mers ist. Dazu zählen auch "auf einem Ausflug" geschlos­sene Verträge - im Volks­mund "Kaffee­fahrten" genannt.

Jedem Verbrau­cher steht bei Haus­tür­geschäften gemäß § 312g Abs. 1 BGB ein Wider­rufs­recht zu. Laut § 355 BGB beträgt die Wider­rufs­frist 14 Tage. Sie beginnt mit Vertrags­schluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Widerruf erfolgt durch Erklä­rung gegen­über dem Unter­nehmer. Aus der Erklä­rung muss der Entschluss des Verbrau­chers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervor­gehen. Der Widerruf muss keine Begrün­dung enthalten und sollte sicher­heits­halber in Text­form (E-Mail oder Brief) erfolgen. Hierbei sollte man die entspre­chende Kunden- oder Vertrags­nummer angeben. Zur Frist­wah­rung genügt die recht­zei­tige Absen­dung des Wider­rufs.

Im Falle des Wider­rufs sind die empfan­genen Leis­tungen unver­züg­lich zurück­zuge­währen. Bestimmt das Gesetz eine Höchst­frist für die Rück­gewähr, so beginnt diese für den Unter­nehmer mit dem Zugang und für den Verbrau­cher mit der Abgabe der Wider­rufs­erklä­rung. Ein Verbrau­cher wahrt diese Frist durch die recht­zei­tige Absen­dung der Waren. Der Unter­nehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rück­sen­dung der Waren.

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