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16.10.2024 11:33

Bei einem Wechsel des Anbieters eines Festnetz-Telefonanschlusses oder eines Mobilfunkanschlusses
kann eine Mitnahme der Rufnummer(n) (Abkürzung "MNP") erfolgen. Dieser Wunsch muss bei
Beauftragung des Neuanschlusses mit angegeben werden und muss spätestens drei Monate
nach Deaktivierung des Altanschluss erfolgt sein. 

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