DSL-Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von 24 Monaten. Seit dem Ausbau des Kundenschutzes im neuen Telekommunikationsgesetz muss Ihr Anbieter Sie jedoch auf eine solche Vertragsverlängerung hinweisen. Hierdurch entsteht für Nutzer die Möglichkeit, rechtzeitig zu kündigen.
Bis 2012 mussten die Kunden alte DSL-Verträge auch nach einem Umzug noch weiterzahlen, selbst wenn der Anbieter am neuen Standort gar keinen Anschluss bereitstellen konnte. Bei einigen Anbietern konnten Sie sich gegen Gebühr von der Vertragslaufzeit freikaufen.
Mittlerweile gibt es jedoch das Sonderkündigungsrecht. Dadurch können Sie Ihren DSL-Vertrag bei einem Umzug mitnehmen oder ihn bei Bedarf auch vorzeitig kündigen.
Kann Ihr Anbieter den Telekommunikationsleistungen nach dem Umzug nicht nachkommen, können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dabei ist eine Frist von einem Monat einzuhalten.
Kann Ihr Anbieter seine Leistungen auch an Ihrem neuen Wohnort anbieten, können Sie nicht das Sonderkündigungsrecht nutzen. Melden Sie Ihren Umzug frühestmöglich bei Ihrem Telekommunikationsanbieter, um einen Umzugsauftrag zu erteilen.
Für diesen Umzug kann Ihr Anbieter ein entsprechendes Entgelt fordern. Das verlangte Entgelt darf jedoch nicht den Kosten für die Schaltung eines Neuanschlusses überschreiten.
Umzug ein Kündigungsgrund?
02.11.2023 09:43